Zivilrechtliche Grundsätze: Made in Belarus
Osteuropa
Recht
Im Gegensatz zur deutschen Rechtsordnung ist es für Belarus typisch, die Grundsätze in einem extra dafür vorgesehenen Artikel des ZGB festzulegen, so z.B. in Art. 2 mit dem Titel "Grundprinzipien des Zivilrechts". Im Beitrag wird der belarussische Ansatz zur Diskussion dadurch gestellt, dass die jüngsten Gesetzesänderungen auf ihre Übereinstimmung mit den normativ festgelegten Grundprinzipien überprüft werden.
Fotoquelle: www.belta.by