Recht bei Russland-Sanktionen: Wen betreffen die EU-Sanktionen?

Politik Russland

Am 6.03.2014 hat die Europäische Union wegen der Krim-Krise erste rechtliche Strafmaßnahmen gegen Russland verhängt. Die Verhandlungen über Visa-Erleichterungen sowie über das neue Grundlagenabkommen wurden ausgesetzt. Wenn sich Russland nicht in den kommenden Tagen auf eine Kontaktgruppe einlasse, könnten außerdem Verantwortliche in Moskau mit Einreiseverboten und Kontosperrungen belegt werden. Wen genau diese Sanktionen betreffen werden, ist ebenso unklar wie die Haltung der europäischen Staaten, die besonderes von russischen Geldern profitieren.  

Rechtliche Folgen der Russland-Sanktionen

Allerdings könnte es in diesem Punkt auch zu einem ungewollten Gleichklang der Interessen kommen. Denn im Hinblick auf die angesprochenen Kontosperrungen ist ein russisches Gesetz von Interesse, das die Duma im Mai 2013 mit dem Ziel der Korruptionsbekämpfung verabschiedet hat. Das Föderale Gesetz Nr. 79 vom 7.05.2013 verbietet Staatsdienern sowie deren Ehepartnern und minderjährigen Kindern, im Ausland ein Bankkonto zu führen, zu eröffnen oder Aktien und Wertsachen zu halten. Untersagt sind auch Investitionen in ausländische Wertpapiere vermittels Trusts und Konten. Die Betroffenen, wozu hohe Beamte,  Regionalpolitiker, Bürgermeister sowie  hochrangige Funktionsträger in einem Staatsbetrieb gehören, hatten eine Frist bis zum 7.08.2013, ihre Konten zu schließen sowie Wertpapiere und Wertsachen abzustoßen. Bei einem Verstoß droht die Entlassung. Eine Sperrung dieser Konten wäre vermutlich im Sinne der Urheber des Gesetzes.

Fotoqelle: www.kremlin.ru

Zurück