Patent mit elektronischem Chip in Russland für Angehörige anderer Staaten

Recht Russland

Anastasia Kondratenko, Rödl & Partner

Nach Russland visumfrei einreisende Ausländer, die mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen nach allgemeiner Regel einer Arbeitstätigkeit in Russland auf Grundlage eines Patents nachgehen.

Zur Vervollständigung der Ausstellung von Patenten an ausländische Staatsangehörige hat das russische Innenministerium Entwürfe der Anordnungen vorbereitet, die eine neue Patentform einführen sollen, und zwar eine Karte mit elektronischem Datenträger. Auf diesem Chip werden dann folgende Bild- und Textangaben über den Inhaber des Patents gespeichert:

  • Vor-, Nach- und gegebenenfalls Vatersname;
  • Geburtsdatum;
  • Staatsangehörigkeit;
  • Serie und Nummer des Personalausweises;
  • Identifikationsnummer des Steuerzahlers;
  • Name der regionalen Abteilung des russischen Innenministeriums, die das Patent mit dem elektronischen Datenträger ausgestellt hat;
  • Ausstellungsdatum;
  • Abbildungen von Papillarlinien auf den zwei informationsreichsten Fingerabdrücken des ausländischen Staatsangehörigen, in Digitalform;
  • Brustbild des ausländischen Staatsangehörigen, ebenfalls in Digitalform.

Es ist geplant, dass die Ausstellung von Patentkarten mit elektronischen Datenträgern auf Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Innenministerium Russlands und den Föderationssubjekten erfolgen wird. Moskau könnte zum ersten Föderationssubjekt werden, in dem diese neuen Genehmigungen Anwendung finden.

Die Entwürfe der Anordnungen wurden am 2. April 2021 registriert, nun sollen sie noch das Stadium der öffentlichen Besprechung und eine unabhängige Korruptionsanalyse durchlaufen. Diese Dokumente sind:

  • der Entwurf der Anordnung des Innenministeriums Russlands Über die Einbringung von Änderungen ins Verwaltungsreglement des Innenministeriums der Russischen Föderation (bestätigt durch die Anordnung des Innenministeriums Russlands Nr. 695 vom 5. Oktober 2020) über die Erbringung der staatlichen Leistung hinsichtlich der Ausstellung von in Russland geltenden Arbeitspatenten an ausländische Staatsangehörige und Staatenlose vom 02.04.2021 (ID des Entwurfs: 01/02/04-21/00114743);
  • der Entwurf der Anordnung des Innenministeriums Russlands Über die Bestätigung der Muster der an visumfrei einreisende ausländische Staatsangehörige und Staatenlose ausgestellten Arbeitspatente vom 02.04.2021 (ID des Entwurfs: 01/02/04-21/00114740);
  • Entwurf der Anordnung des Innenministeriums Russlands Über die Einführung von Patentkarten mit elektronischen Datenträgern in Moskau, die an visumfrei einreisende ausländische Staatsangehörige ausgestellt werden vom 02.04.2021 (ID des Entwurfs: 01/02/04-21/00114745).

Es ist dabei zu beachten, dass die Ausländer bei der Arbeitssuche einige Einschränkungen einhalten müssen. Erstens kann der Patentträger nur im Föderationssubjekt eingestellt werden, in dem das Dokument selbst ausgestellt wurde. Der Arbeitseinsatz des Ausländers in einem anderen Föderationssubjekt ist nur auf Grundlage eines zusätzlichen Patents möglich, dessen Geltungsdauer sich nach der Gültigkeit des Hauptpatents richtet. Zweitens könnte im Patent eine konkrete Arbeitsstelle bzw. Tätigkeitsart oder ein konkreter Beruf genannt sein, in diesem Fall kann sein Inhaber nur in entsprechenden Positionen eingesetzt werden. Außerdem kann das jeweilige Föderationssubjekt ein Verbot für die Einstellung ausländischer Staatsangehörigen in bestimmten Wirtschaftsbereichen verkünden, und dies müsste auch überprüft werden.

Fotoquelle: www.tajinfo.ru

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