Parallelimporte und die große Politik

Recht Russland

Zur Zulässigkeit von Parallelimporte in Russland nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 13. Februar 2018

Es ist eine unbehagliche Vorstellung für jedes Unternehmen: die Produkte des Unternehmens werden von einer russischen Firma in Deutschland aufgekauft, nach Russland verbracht und dort ohne Zustimmung des Herstellers oder gar ohne dessen Erkenntnis über ein Vertriebsnetz verkauft, das er in keiner Weise beeinflussen kann. Dies ist Parallelimport! Erstaunlicherweise haben russische Arbitragegerichte solche Parallelimporte bisweilen als zulässig erachtet.

Am 13.2.2018 hat sich nun das russische Verfassungsgericht mit dem Thema der Zulässigkeit des Parallelimports befasst. Nach der Auffassung des Erfassungsgerichts sind Parallelimporte zwar weiterhin nicht gestattet, aber es gibt Ausnahmefälle!

Lesen Sie eine Analyse von Taras Derkatsch.

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