Enteignung ausländischen Vermögens in Russland?

Politik Russland

Der Spielraum für Maßnahmen gegen ausländische Unternehmen und ausländisches Vermögen in Russland erscheint sehr begrenzt zu sein (vgl. dazu http://www.ostinstitut.de/documents/Mssen_wir_uns_Sorgen_machen__fin.pdf, Seite 8 ff.). In den russischen Medien und unter Politikern werden jedoch verschiedene Maßnahmen Russlands als Reaktion auf die wirtschaftlichen Sanktionen des Westens diskutiert.

Bereits Anfang März 2014, noch vor der Erhebung der Sanktionen der dritten Stufe, hat das Mitglied des Föderationsrates Andrej Klishas mitgeteilt,dass in einem Ausschuss des Föderationsrates ein Gesetzentwurf vorbereitet werde, der die Beschlagnahme des Eigentums, Aktiva und Bankkonten von ausländischen Unternehmen ermöglichen soll. Betroffen sollen Unternehmen der Länder sein, die Sanktionen gegen Russland erhoben haben. Einige Tage später hat Herr Klishas allerdings erklärt, dass er nur die Reaktion der westlichen Partner prüfen wollte. Bis jetzt hat er tatsächlich keinen entsprechenden Gesetzentwurf in die Duma eingebracht.

Die Erhebung der wirtschaftlichen Sanktionen haben aber russische Politiker ernster genommen. Am 23.09.2014 hat der Duma-Abgeordnete Vladimir Ponevezskij in die Staatsduma einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach russischen Staatsbürgern aus der Staatskasse Schäden ersetzt werden sollten, die infolge von rechtswidrigen Entscheidungen ausländischer Gerichte entstanden sind.  

Nach dem Gesetzentwurf sollten vor allem russische Staatsbürger die Erstattung erhalten, deren Vermögen im Ausland von ausländischen Gerichten rechtswidrig beschlagnahmt wurde. Rechtswidrig soll die Gerichtsentscheidung sein, wenn nach russischem Recht in der Sache ein russisches Gericht zuständig ist. Die Ausgaben der Staatskasse sollen aus dem ausländischen Eigentum erstattet werden, das sich in Russland befindet. Vollstreckt werden soll in das Eigentum des Staates, dessen Gericht die rechtswidrige Entscheidung erlassen hat. Der Gesetzentwurf sieht die Konfiskation auch für  völkerrechtlich geschütztes Vermögen vor. Obwohl der Entwurf sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der Regierung und der Duma nicht eindeutig bis negativ bewertet wird, wurde er bereits in der ersten Lesung beraten. Für den Gesetzentwurf hat die Mehrheit (233 Abgeordnete) abgestimmt. Dagegen waren 202 Abgeordnete. Ob der Gesetzentwurf auch in der zweiten und dritten Lesung mit Mehrheit abgestimmt wird und ob und wie er ggf. ausgeführt wird, ist noch unklar.

Am 15.10.2014 hat der andere Dumaabgeordnete Eugenij Fedorov erklärt, dass demnächst ein neuer Gesetzentwurf in die Duma eingebracht werde, der die Nationalisierung ausländischen Vermögens vorsehen soll. Nach dem Entwurf sollen russische natürliche und juristische Personen berechtigt sein, Klage vor staatlichen Arbitragegerichte über die Konfiskation des Vermögens von Personen aus den Ländern, in denen das Vermögens des Klägers im Rahmen der wirtschaftlichen Sanktionen beschlagnahmt oder eingefroren wurde. Das konfiszierte Vermögen soll zuerst in den gesonderten Fond übergehen, den die russische Regierung leiten soll. Die Erstattung zu Gunsten russischer Bürger soll dann aus diesem Fond erfolgen. Nach Angaben von Fedorov befindet sich in Russland ausländisches Vermögen in Wert von etwa 700 Milliarden US-Dollars. Inwieweit sich dieser Entwurf von dem Entwurf von Herrn Ponevezskij unterscheidet und ob er tatsächlich ausgearbeitet und in die Duma eingebracht wird, ist auch unklar. In den zentralen staatlichen Medien wird dieser Entwurf nicht diskutiert.

Fotoquelle: www.minfin.com.ua

Zurück