Chronik der Ereignisse aus dem Bereich Recht im Monat Juli 2013

Recht Russland

News zum Thema Recht aus dem Monat Juli 2013

 

Beschluss des OAG zum Problem der Unzustellbarkeit von Dokumenten

Gemäß Beschluss des OAG trägt der Empfänger eines Schreibens das Risiko der Unzustellbarkeit, wenn dieses Schreiben an die im Unternehmensregister angegebene Adresse gesandt wurde, es sei denn der Empfänger weist nach, dass die falsche Eintragung im Register entgegen dem Willens des Empfängers erfolgte. Darüber hinaus wird die Unzustellbarkeit von Dokumenten zur Grundlage eines Antrags auf Liquidation der betreffenden juristischen Person.   

Beschluss des Obersten Arbitragegerichts Nr. 61 vom 30.07.2013

 

Verfahren zur Registrierung von Pfandrechten an beweglichen Sachen

Aufgrund einer Änderung des Gesetzes über das Notariat, die am 10.01.2014 in Kraft treten wird, sind Pfandrechte an beweglichen Vermögensgegenständen in ein zentrales Register einzutragen, das mit Hilfe der Notare geführt wird. Mit Anweisung Nr. 125 und Nr. 127, beide vom 24.07., hat das Justizministerium die Form der Formulare für Eintragungen und Auskünfte bestätigt.    

RegVerf Nr. 125,127 vom 24.07.2013

 

Neuordnung der staatlichen Aufsicht über lokale Finanzen

Mittels einer Änderung des Budgetkodex werden die Formen und Inhalte der staatlichen Kontrolle über die lokalen Budgets neu geregelt.

Gesetz Nr. 252-FZ vom 23.07.2013 (05.08.2013)


Berechnung der Besteuerungsgrundlage bei Anteilsverkauf neu geregelt

Eine Änderung des Art. 220 Steuerkodex führt zu einer Änderung der Berechnung der Besteuerungsgrundlage im Fall eines Anteilsverkaufs. Anstelle des Veräußerungserlöses soll nur die Wertsteigerung besteuert werden.

Gesetz Nr. 212-FZ vom 23.07.2013 (24.07.2013)


Einführung der 0 Promille Grenze im Straßenverkehr

MIt einer Änderung u.a. des Art. 28 des Gesetzes "Über Sicherheit des Straßenverkehrs" wird die 0 Promille Grenze eingeführt.

Gesetz Nr. 196-FZ vom 23.07.2013

 

Verfassungsgericht zum Umfang der Rechte bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts

In seiner Entscheidung vom 19.07.2013 stärkt das Verfassungsgericht die Rechte derjenigen, deren Ehre durch Äußerungen im Internet verletz wird. Der Schutz der Betroffenen gebiete die Möglichkeit, die Beseitigung derartiger Aussagen auch von dem Betreiber eines Internet-Forums zu verlangen und nicht nur vom Autor. Ein entgegen stehende Auslegung des Art. 152 ZGB durch die Gerichte ist verfassungswidrig.

 

Überblick über die Rechtsprechung des Obersten Arbitragegerichts (OAG) in Verfahren mit Ausländern

Der Überblick enthält Hinweise auf Entscheidungen zu Fragen der Wirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen, der Bestimmung des anwendbaren Rechts, der Bestimmung des Inhalts des ausländischen Rechts, der Prozess- und Rechtsfähigkeit ausländischer juristischer Personen und den Besonderheiten von Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes unter Beteiligung von Ausländern.

OAG Informationsbrief Nr. 158 v 09.07.2013 (29.07.2013)

 

Plenum des Obersten Gerichts zur Rechtsprechung bei Korruptionsstraftaten

Mit Beschluss Nr. 24 vom 09.07.2013 bestätigt das Oberste Gericht umfangreiche Erläuterungen zu den Korruptionsstraftatbeständen des StGB.

 

Spezialisiertes Gericht für IT-Sachen nimmt Tätigkeit auf

Am 03.07.2013 hat das spezialisierte IT-Gericht seine Tätigkeit aufgenommen. Dir Grundlage hierfür war mit Gesetz vom 6.09.2011 geschaffen worden. Die Zuständigkeit richtet sich nach Art. 43.4 des Gesetzes über die Arbitragegerichte.

 

‚Anti-Piraten-gesetz’: Verbesserter Urheberschutz im Internet

Mit dem Ziel der Verbesserung des Urheberschutzes vor Rechtsverletzungen im Internet werden die Abwehrrechte des Inhabers von Urheberrechten verbessert. So kann er im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gerichtliche Maßnahmen erwirken, Art. 144.1 ZPO. Die ausschließliche Zuständigkeit für derartige Verfahren liegt beim Moskauer Stadtgericht. Weiter kann er ein Tätigwerden der Aufsichtsbehörde Goskomnadzor beantragen gemäß Art. 15.2 des Gesetzes "Über Informationen, Informationstechnologie und den Schutz der Informationen". Schließlich wird in Art. 1253.1 ZGB die zivilrechtliche Haftung der Informationsvermittler unter Verweis auf die allgemeinen Vorschriften geregelt. Das Gesetz statuiert eine Haftung aufgrund vermuteten Verschuldens, von der sich der Informationsvermittler durch den Nachweis der gesetzlichen Befreiungsgründe entlasten kann.   

Gesetz Nr. 187-FZ vom 02.07.2013 (24.07.2013), Inkrafttreten: 01.08.2014


Stärkung der Unabhängigkeit der Richter (II.)

Die Disziplinarverantwortlichkeit der Richter wird in Art. 12.1 Gesetzes "Über den Status der Richter" neu geregelt. Insbesondere werden die verschiedenen Sanktionen ins Verhältnis zueinander gesetzt und eine vorzeitige Entlassung eines Richters aus dem Dienst an das Erfordernis einer schweren und schuldhaften Verfehlung geknüpft, die eine ‚Entstellung der Prinzipien der Gerichtsbarkeit‘ enthält.

Gesetz Nr. 179-FZ vom 02.07.2013 (05.07.2013)

 

Stärkung der Unabhängigkeit der Richter (I.)

Mittels zweier Gesetze soll wird die Unabhängigkeit der Richter gestärkt werden. So werden das Gesetz "Über den Status der Richter" und die verschiedenen Prozessordnungen um Vorschriften ergänzt, die eine außerprozessuale Kontaktaufnahme mit den Richtern untersagen. Informationen über derartige Vorkommnisse sind von den Betroffenen zu veröffentlichen.

Gesetz Nr. 166-FZ vom 02.07.2013 (05.07.2013)

 

Vorschriften zur Gleichstellung im Arbeitsrecht verschärft

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird um Vorschriften ergänzt, die eine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Nationalität, Alter, Herkunft, Hautfarbe, Anschauungen o.A. als auch eine Bezugnahme auf diese Kriterien bei der Ausschreibung von Stellen mit einem Bußgeld belegen.

Gesetz Nr. 162-FZ vom 02.07.2013 (05.07.2013)

 

ZGB-Reform: Novelle der Vorschriften des allgemeinen Teils zu den Objekten

Als ‚dritter Block‘ der großen ZGB –Novelle wurde die Überarbeitung der Vorschriften des dritten Unterabschnitts im Allgemeinen Teil des ZGB zu den ‚Objekten bürgerlichen Rechte‘ verabschiedet. Wichtigste Neuerungen sind die umfassende Überarbeitung des Wertpapierrechts und die Erweiterung der Vorschriften zum Ehrschutz, Art. 152 und die Einführung eines Art. 152.1 zum Schutz des Privatlebens des Bürgers.   

Gesetz Nr. 142-FZ vom 02.07.2013 (05.07.2013). Inkrafttreten: 01.10.2013

 

Entscheidung des Verfassungsgerichts zur abweichenden Qualifikation von Straftaten durch Gericht

Mit der Entscheidung Nr. 16-P erklärt das Verfassungsgericht die Art. 237 Abs.1 StPO  insoweit für verfassungswidrig als sie dem Richter die Möglichkeit nimmt, eine Straftat zu Lasten des Angeklagten anders als die Staatsanwaltschaft zu qualifizieren.

Zurück