Banken: FinMIn zur Anwendung der Geldwäschevorschriften

Russland Wirtschaft

In seinem Schreiben vom 2. Oktober 2013 erläutert das Finanzministerium die Anwendung der Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche. Das Schreiben enthält insbesondere Angaben zu den Pflichten der Wirtschaftsprüfer in Verbindung mit der Bekämpfung der Geldwäsche, das Verfahren zur Identifikation der Klienten, die Pflichten zum Aufbau eines internen Kontrolldienstes und zur Weitergabe der Informationen.

Fotoquelle: www.minfin.ru

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