Abfindungen bei Austritt aus einer Gesellschaft unterliegen der ESt

Recht Russland Wirtschaft

Mit Schreiben vom 8. November 2013 hat der Föderale Steuerdienst noch einmal bestätigt, dass Beträge, die beim Austritt aus einer Gesellschaft an einen Gesellschafter ausgezahlt werden, im vollen Umfang der Einkommensteuer der natürlichen Personen nach den allgemeinen Maßstäben in Höhe des tatsächlich ausgezahlten Betrages unterliegen.

Fundstelle: Schreiben N BC-4-11/20000 vom 8.11.2013

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